Krankentagegeld: 100% Lebens-standard bei Arbeitsunfähigkeit!
Profitieren Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Angestellter vom Krankentagegeld der DKV. Sichen Sie sich gegen krankheitsbedingte Einkommensausfälle ab. So können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Krankheitsfall beibehalten und sorgenfrei genesen. Wählen Sie aus den unten angebotenen Leistungen aus und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag.
Unser Vorschlag:
36,00 €
mtl. Beitrag für eine 30-jährige Person im Tarif KombiMed KTAG [100 €] ab dem 43. Tag
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- Vergleich aller Tarife
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100 % Einkommen im Krankheitsfall - Tarif KTAG
Ausland
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europaweites Krankentagegeld
für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Krankentagegeld
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100 % Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab vereinbartem Leistungsbeginn (ab 43. Tag möglich) Krankentagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich, der Höchstsatz sind 520 €. Leistungsdauer ist unbegrenzt.
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Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit
Zahlung des Krankentagegeldes bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit anteilig, in Höhe der Differenz zwischen vereinbartem Krankentagegeld und Nettoeinkommen, längstens 182 Tage.
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steuerfreie Leistungen
auch für Sonn- und Feiertage
Hinweis
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Krankentagegeld für Angestellte
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KombiMed Tarif KTAG KombiMed Tarif KTC
Beitrag und Selbstbeteiligung36,00 €
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AuslandKrankentagegeld im europäischen Ausland
über die Dauer einer stationären Heilbehandlung
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Krankentagegeld100 %
bis max. 520 € pro Tag
Differenz zwischen vereinbartem Krankentagegeld und Nettoeinkommen
bei Teilarbeitsunfähigkeit
100 % des vereinbarten Tagegeldes
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
ab vereinbartem Leistungsbeginn (z.B. 43. Tag)
Keine Begrenzung der Leistungsdauer
Hinweisfür Angestellte
Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
